Aufgaben Arbeitsgruppenleiter
Das Aufgabenprofil der Arbeitsgruppenleiters während des gesamtes Bearbeitungsprozesses des NKLZ umfasst zwei Rollen: Zum einen arbeitet der Arbeitsgruppenleiter als "normales" Arbeitsgruppenmitglied in der jeweiligen Phase selber mit (Aufgaben Arbeitsgruppenmitglied), zum anderen hat er noch die redaktionelle Aufgabe am Ende einer jeden Phase gemeinsam mit den AG-Mitgliedern eine konsentierte Abschlussversion zu erstellen.
Phase 1 und 3
Während der beiden Phasen kann der Arbeitsgruppenleiter anhand seiner Übersicht erkennen, in wie weit alle Arbeitsgruppenmitglieder ihre Arbeit erledigt haben. Wenn die Mitglieder alle Struktureinheiten (SE) bearbeitet haben, sollte der Arbeitsgruppenleiter eine gemeinsame Zoom-Sitzung (o.ä.) anberaumen und gemeinsam mit allen (bzw. den meisten) Mitgliedern die Bearbeitung einmal durchgehen, um einen gemeinsamen Konsens (behalten, bearbeiten oder streichen) zu finden.
Phase 2 und 4
Da die Phasen 2 und 4 keinen eindeutigen Bearbeitungsfortschritt aufweisen, sollte hier der Arbeitsgruppenleiter bei den Mitgliedern hin und wieder nachfragen, wie es aussieht. Auch am Ende dieser Phasen sollte der Leiter eine gemeinsame Zoom-Sitzung durchführen, um die jeweils finalen Formulierungen festzulegen.
Bei strittigen Punkten sollte die Meinung der 2/3-Mehrheit entscheiden. Auch sollte die Redaktionsgruppe über kontroverse Diskussionen informiert werden.